Marktgemeinderat

Der Marktgemeinderat des Marktes Massbach als kommunale Volksvertretung
ist Teil der Executive und besteht aus 16 ehrenamtlichen Mitgliedern.

Der hauptamtliche Erste Bürgermeister führt als Vorsitzender die Sitzungen.
(Im Verhinderungsfall der Zweite bzw. Dritte Bürgermeister)

Entscheidungen werden in der Regel mit einfacher Mehrheit getroffen.
Bei Stimmengleichheit gilt der jeweilige Antrag / Beschlussvorlage als abgelehnt.

Die entsprechenden Vorschriften finden sich in der
Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) Art. 29 ff

Weitere Informationen finden Sie z.B. auch bei Wikipedia.